Fahrbare Hubarbeitsbühnen (FHAB) mit und ohne Stabilisatoren

Ein sicherer Umgang mit den Arbeitsgeräten bedeutet weniger Arbeitsunfälle und geringerer Sachschaden. Dadurch ergeben sich weniger Arbeitsausfälle und Einsparungen bei den Betriebskosten, sowie ein professionelles Image des Betriebes!

Fahrbare Hubarbeitsbühnen (FHAB) sind ein sehr effizientes Arbeitsmittel zur Durchführung von Arbeiten in der Höhe.
Die Vielzahl der gefahrbringenden Aspekte führt vermehrt zu Unfällen mit schweren bis tödlichen Verletzungen, aufgrund von Umkippen, Einklemmen und Absturz von Personen.
Nur bei richtiger Verwendung bietet die Hubarbeitsbühne die Gewahr für einen sicheren und flexiblen Arbeitsplatz in der Höhe.

Gesetzgebung

Abkommen Staat, Regionen und Autonome Provinzen vom 22.02.2012 am 12.03.2012 im Amtsblatt veröffentlicht, ist mit 12.03.2013 in Kraft getreten
Anlage III



PROGRAMM

Rechtsnormen

  • Allgemeine Arbeitssicherheitsvorschriften und mit Bezug auf das Arbeiten in Höhe (G.v.D.81/08)
  • Verantwortung des Bedieners und des Arbeitgebers
  • Strafrechtliche Haftung

Technischer Teil

  • Anforderung an die Bedienerinnen/Bediener und Benutzerinnen/Benutzer
  • Auswahl der geeigneten Hubarbeitsbühne
  • Erkennung und Vermeidung potentieller Gefahren
  • Bedienungsvorrichtung und Sicherheitseinrichtungen, sowie deren Funktion
  • Einsatzkontrolle, Sicht- und periodische Kontrollen
  • Korrekter Einsatz, sowie Gefahren und Risiken

Praktischer Teil

  • Übungen

Zusätzlich vermitteln wir Kenntnisse im richtigen Umgang mit Absturzgurten, die damit zusammenhängenden Gefahren und Risiken, sowie die sofort zu ergreifenden Rettungsmaβnahmen im Falle eines Absturzes. Dieser führt zum Orthostatischen Schock, welcher tödlich Folgen hat für den Verunfallten.

  • Verwendung der geeigneten persönlichen Schutzausrüstung
  • Rettung einer im Sicherheitsgeschirr hängenden Person

Kursdauer

Für die Ausbildung ist eine Mindestdauer von 10 Stunden vorgeschrieben für Hubarbeitsbühnen mit und ohne Stabilisatoren, wobei der theoretische Anteil bei 4 Stunden liegt und der praktische bei 6 Stunden.

Bei bestandenem Abschlusstest wird eine Teilnahmebestätigung ausgehändigt.
Die Gültigkeitsdauer des Kurses beträgt 5 Jahre.

PROGRAMMA

Rechtsnormen

  • Neues hinsichtlich Arbeitssicherheitsvorschriften (G.v.D.81/08).
  • NEUHEITEN bezüglich Verantwortung des Bedieners und des Arbeitgebers
  • Strafrechtliche Haftung bei unsachgemäβer Bedienung und Manipulation

Technischer Teil

  • Anforderung an die Bedienerinnen/Bediener und Benutzerinnen/Benutzer
  • Aufbau und Komponenten einer Hubarbeitsbühne
  • Bedienungsvorrichtung und Sicherheitseinrichtungen, sowie deren Funktion
  • Einsatzkontrolle, Sicht- und periodische Kontrollen
  • Erkennung und Vermeidung potentieller Gefahren, Risiken und Fehlbelastungen
  • Erklärung der neuen Sicherheitseinrichtungen

Praktischer Teil

  • Der Praxisteil kann laut Rundschreiben des Arbeitsministeriums Nr. 12 vom 11. März 2013 im Unterrichtsraum abgehalten werden.

Zusätzlich vermitteln wir Kenntnisse im richtigen Umgang mit Absturzgurten, die damit zusammenhängenden Gefahren und Risiken, sowie die sofort zu ergreifenden Rettungsmaβnahmen im Falle eines Absturzes. Dieser führt zum Orthostatischen Schock, welcher tödlich Folgen hat für den Verunfallten.

  • Verwendung der geeigneten persönlichen Schutzausrüstung
  • Rettung einer im Sicherheitsgeschirr hängenden Person

Kursdauer

4 Stunden.

Nach bestandenem Abschlusstest wird eine Bescheinigung ausgehändigt, welche 5 Jahre Gültigkeit besitzt.

 
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